B2B-Bedingungen und Verträge
Zuletzt aktualisiert: 21. April 2026
Diese Seite enthält die Regeln und Vertragsbedingungen für Organisatoren, Werbetreibende und Sponsoren, die mit EventSeat zusammenarbeiten möchten. Sie wurde in Übereinstimmung mit dem deutschen Recht (BGB, HGB, UWG, DSGVO) und den Branchenstandards erstellt.
Veranstalter
Registrierung und Bewerbung
Verträge werden nur mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB geschlossen. Der Veranstalter bestätigt mit der Annahme den Unternehmerstatus. Die Registrierung erfolgt über das Online-Formular. Die Daten müssen wahr und vollständig sein. EventSeat kann Anträge annehmen oder ablehnen. Vor Annahme können Bonitätsprüfungen angefordert werden.
Vertragsschluss
Der Vertrag kommt mit der Bestätigungs-E-Mail von EventSeat zustande. Nach der Registrierung kann der Veranstalter die Plattform testen; die Freigabe für den Verkauf erfolgt erst nach Vertragsschluss. Veranstaltungen dürfen nur für eigene Events eingegeben werden.
Plattformnutzung
Der Veranstalter muss die technischen Voraussetzungen (Hardware, OS, Internet, Browser) bereitstellen. Zugangsdaten müssen sicher aufbewahrt werden; unbefugte Nutzung ist unverzüglich zu melden. EventSeat kann den Zugang vorübergehend sperren.
Leistungen
EventSeat ermöglicht dem Veranstalter den Ticketverkauf für eigene Events. Die durchschnittliche Plattformverfügbarkeit beträgt 96 % pro Jahr. EventSeat behält sich Änderungen und Verbesserungen vor.
Pflichten des Veranstalters
Der Veranstalter muss die erforderlichen rechtlichen Angaben bereitstellen und deren Richtigkeit garantieren. Er gewährleistet die rechtmäßige Nutzung von Bildern und Inhalten. Der Veranstalter haftet für alle eingegebenen Daten und stellt EventSeat von Drittansprüchen frei.
DDG § 5 Rechtliche Informationspflichten
Gemäß Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) § 5 müssen Veranstalter als Anbieter digitaler Dienste folgende Angaben bereitstellen:
- Firmen- oder Unternehmensname
- Rechtsform (GmbH, AG, Einzelunternehmen usw.)
- Ladungsfähige Anschrift
- Kontaktdaten (E-Mail, Telefon)
- Handelsregister und Registernummer
- USt-IdNr. oder WiIdNr.
- Vertretungsberechtigter
Diese Angaben werden im Organisatoren-Bewerbungsformular abgefragt und im Rahmen des B2B-Vertrags gespeichert.
Gebühren und Preise
Die Ticketpreise legt der Veranstalter fest. Plattform- und Transaktionsgebühren werden nach der gültigen Gebührenliste berechnet. Gebühren fallen in der Regel auch bei Event-Absage an, sofern EventSeat nicht allein verantwortlich ist. Eine Stornogebühr pro Ticket kann anfallen.
Abrechnung und Zahlung
Von den Einnahmen werden zuerst die Gebühren von EventSeat abgezogen; der Rest geht an den Veranstalter. Vergangene Events werden innerhalb von fünf Werktagen nach dem Eventdatum abgerechnet. Die Zahlung erfolgt auf das Bankkonto des Veranstalters. Ein SEPA-Lastschriftmandat ist erforderlich. Einwendungen gegen Abrechnungen müssen schriftlich innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
Event-Absage und Störungen
Absagen, Verschiebungen oder andere Störungen sind EventSeat unverzüglich mitzuteilen; der Ticketverkauf muss eingestellt werden. Der Veranstalter bevollmächtigt EventSeat zur Durchführung von Rückerstattungen. Erstattungen erfolgen nur an Ticketkäufer. Vorauszahlungen können zurückgefordert werden.
Haftung
Zwischen EventSeat und Ticketkäufern besteht kein Vertragsverhältnis bezüglich der Veranstaltung. Der Veranstalter trägt die volle Verantwortung für die Durchführung und rechtliche Compliance. Der Veranstalter stellt EventSeat von Drittansprüchen frei.
Als Veranstalter bewerben
Füllen Sie das Bewerbungsformular aus, das die in DDG § 5 und dem B2B-Vertrag genannten Angaben erfasst.
Zum BewerbungsformularWerbetreibende
Voraussetzungen
Werbetreibende müssen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sein. Es wird ein separater Werbevertrag geschlossen. Inhalte müssen deutschem Recht (UWG, TMG, DSGVO) und den Plattformregeln entsprechen.
Inhaltsregeln
Werbung darf nicht irreführend, anstößig oder rechtswidrig sein. Der Werbetreibende garantiert die Rechte an bereitgestellten Materialien. Er stellt EventSeat von Drittansprüchen frei. EventSeat kann Inhalte bei Verstößen oder aus wichtigem Grund entfernen.
Preise, Zahlung und Laufzeit
Werbegebühren richten sich nach Platzierung, Dauer und Zielgruppe. Die Zahlung muss innerhalb der vereinbarten Frist erfolgen. EventSeat behält sich Preisänderungen vor. Vertragslaufzeit und Kündigung werden im Werbevertrag festgelegt.
Allgemeine Bedingungen
Der Werbetreibende muss die Datenschutzbestimmungen (DSGVO) einhalten. Kundendaten dürfen nur für vereinbarte Zwecke verwendet werden. Die Werbepartnerschaft kann von beiden Seiten schriftlich gekündigt werden. Vertraulichkeitspflichten überdauern den Vertragsende.
Event-Sponsoren
Überblick
Sponsoren schließen einen separaten Sponsoring-Vertrag mit EventSeat oder dem Veranstalter. Sponsoring kann Markenpräsenz, Venue-Nutzung oder andere Vereinbarungen umfassen. Die Bedingungen werden projektspezifisch festgelegt.
Markennutzung
Der Sponsor garantiert die Rechte an bereitgestellten Logos und Materialien. EventSeat und der Veranstalter dürfen die Marke in Event-Materialien (Plakate, digitale Kanäle, Tickets) nutzen. Dauer und Umfang werden im Sponsoring-Vertrag festgelegt.
Vertrag und Zahlung
Sponsoring-Gebühren und gewährte Rechte werden im Vertrag festgelegt. Der Sponsor muss die vertraglichen Pflichten erfüllen. Erstattungs- oder Verschiebungsbedingungen bei Event-Absage werden im Sponsoring-Vertrag geregelt.
Bewerbung
Für Sponsoring-Anfragen kontaktieren Sie uns über die Impressum-Seite oder b2b@eventseat.com. Detaillierte Angebote und Vertragsentwürfe werden auf Anfrage bereitgestellt.
Kontakt
Für B2B-Kooperation, Veranstalter-Bewerbungen, Werbung und Sponsoring nutzen Sie die Kontaktdaten auf der Impressum-Seite. Veranstalter-Bewerbungen können auch über die Website eingereicht werden.